Gesetzgebung | Zerlegung von Gewerbesteuer bei Photovoltaikanlagen
Rheinland-Pfalz hat sich heute im Bundesrat mit seinem Antrag durchgesetzt, künftig die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen - ähnlich wie bei Windkraftanlagen - gerechter zu verteilen. Bisher profitiert nur der Standort des Betreiberunternehmens.
Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für Windkraftanlagen. Dort fließt in der Regel ein Anteil von 70 Prozent an der Gewerbesteuer an die Standortkommune der Anlagen. 30 Prozent des Geldes geht an diejenigen Kommunen, wo sich Sitz und Arbeitsplätze des Anlagebetreibers befinden.
Mit Annahme des Antrags sind Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, künftig den Gewerbesteuermessbetrag zwischen Betreiber- und Standortgemeinden von Solarbetrieben gerecht aufzuteilen. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Neuregelung nicht verschließen werden", sagten die die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad und Finanzminister Carsten Kühl. „Eine größere Beteiligung am Gewerbesteueraufkommen der Standortgemeinden der Solarparks wäre auch ein wichtiger und gerechter Impuls und für die Kommunen ein Anreiz, geeignete Standorte für Flächen für diese regenerative Energie mit dem größten Zukunftspotenzial auszuweisen.“
Quelle: FinMin Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung
Fundstelle(n):
DAAAF-14244