Online-Nachricht - Dienstag, 02.02.2010

Steuersünder-CD | Schäuble gibt grünes Licht für den Kauf der umstrittenen Steuerdaten

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat grünes Licht für den Ankauf der umstrittenen Steuerdaten aus der Schweiz gegeben.


„Im Prinzip ist die Entscheidung gefallen“, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Schäuble hob hervor, dass der Fall rechtlich ähnlich gelagert sei wie die Affäre um Liechtensteiner Stiftungskonten vor zwei Jahren, als ebenfalls Daten über Geheimkonten angekauft wurden. „Wir konnten deshalb gar nicht anders entscheiden“, sagte Schäuble. Zugleich verwies der Minister darauf, dass bislang kein Gericht im Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten ein Beweismittelverwertungsverbot ausgesprochen habe. Dem Ankauf aus Sicht des Bundesfinanzministeriums stehe damit rechtlich nichts entgegen. Die Zuständigkeit für den Ankauf der Steuerdaten liegt offensichtlich jedoch bei den nordrhein-westfälischen Finanzbehörden. Diese prüfen derzeit den Kauf der umstrittenen Steuersünder-Daten. Dabei seien weitere rechtliche Überprüfungen notwendig, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Helmut Linssen (CDU) am Dienstag auf ddp-Anfrage. Weitere Angaben zum Verfahren machte sie nicht. Laut Medienberichten vom Wochenende war das Angebot zum Ankauf der Steuersünder-CD aus der Schweiz zunächst an die für spektakuläre Verfahren bekannte Steuerfahndung Wuppertal gegangen, die daraufhin NRW-Finanzminister Linssen informierte. Dieser schaltete danach Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein.Quelle: ddp
Hinweis: Wie das „Handelsblatt“ in seiner Dienstagsausgabe () berichtet, wird sich auch BVerfG mit dem Kauf gestohlener Steuerdaten beschäftigen müssen. Laut „Handelsblatt“ ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09 eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Es gehe dabei um den Ankauf entsprechender Datensätze durch den Bundesnachrichtendienst im Februar 2008 (sog. Liechtenstein-Affäre). Der Beschwerdeführer berufe sich in dem gegen ihn geführten Strafverfahren auf ein Beweisverwertungsverbot. Die im Anschluss an den Datenkauf erfolgten Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Beweismitteln seien rechtwidrig gewesen. Ein Termin für eine Entscheidung ist bisher nicht bekannt.
 

 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-14161