Online-Nachricht - Montag, 25.01.2010

Umsatzsteuer | Abgrenzung von Lieferung und so. Leistung bei Restaurationsleistungen (FG)

Der u.a. für Umsatzsteuer zuständige 1. Senat des FG Düsseldorf hat zur Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen und Getränken an Bewohner eines Altenwohnheims Stellung genommen ().

Sachverhalt: Im Streitfall betrieb die Klägerin mehrere Altenwohn- und Pflegeheime. In einem Rahmenvertrag verpflichtete sich die Rechtsvorgängerin der  Klägerin, die in den von der Klägerin betriebenen Altenwohn- und Pflegeheimen vollstationär untergebrachten Personen mit allen erforderlichen Speisen und Getränken zu versorgen und dabei die Speiseplanvorgaben der Klägerin einzuhalten. Sie hatte sämtliche Mahlzeiten mit eigenem Personal und eigener Kücheneinrichtung zuzubereiten und den Transport der Mahlzeiten und Getränke zu den Altenwohn- und Pflegeheimen durchzuführen, die erforderliche Bett- und Flachwäsche zu stellen, die persönliche Wäsche der Heimbewohner zu reinigen, die mit dem Betrieb der Altenwohn- und Pflegeheime verbundenen Verwaltungstätigkeiten zu übernehmen und die Gebäude durch einen externen Dienstleister reinigen zu lassen. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung vertrat das beklagte Finanzamt die Auffassung, die Rechtsvorgängerin der Klägerin habe die Umsätze aus der Verpflegung der Heimbewohner zu Unrecht dem ermäßigten Steuersatz unterworfen. Die Leistungen seien nicht als Speiselieferungen, sondern als dem Regelsteuersatz unterliegende Dienstleistungen zu würdigen. Das Gericht ist dieser Auffassung gefolgt und hat die Klage in diesem Punkt abgewiesen. 


 

Ergänzender Hinweis: Mit Beschlüssen v. (NWB JAAAD-33134 und NWB ZAAAD-33133) sowie v. (NWB NAAAD-33137 und NWB XAAAD-33138) hat der BFH dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mehrere Fragen vorgelegt, die die Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln betreffen. In den Verfahren NWB XAAAD-33138 und NWB ZAAAD-33133 geht es um die Beurteilung der Abgabe von Speisen aus einem Imbisswagen mit z.T. überdachten Verzehrtheken oder Ablagebrettern. Das Verfahren NWB NAAAD-33137 betrifft die Abgabe von Speisen in Kino-Foyers, in denen Tische, Stühle und sonstige Verzehrvorrichtungen vorgehalten waren. Im Verfahren NWB JAAAD-33134 sind Leistungen eines Party-Service-Unternehmens zu beurteilen.

Quelle: Internet-Newsletter des Finanzgerichts Düsseldorf / Januar 2010

 

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-14090