Künstlersozialabgabe | Neues Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse (BMAS)
Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet abgabepflichtigen Unternehmern die Möglichkeit, ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen und online zu übermitteln.
Hintergrund: Die Künstlersozialabgabe stellt den "Quasi-Arbeitgeberanteil" dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (z.B. Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen, Schallplattenhersteller, Rundfunkanstalten usw.). Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten- vielleicht besser: an alle Kreativen - gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist.
Formularcenter: Alle abgabepflichtigen Verwerter können ihre Jahresmeldung, die bis zum 31. März an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nun über das Formularcenter schnell und einfach absenden. Aber auch Unternehmer, die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, finden dafür schnell die richtige Unterlage. Diejenigen, die bereits wissen, dass sie zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen gehören und erstmals ihren Meldepflichten nachkommen, können dies ebenfalls über das Formularcenter erledigen. Das Formularcenter erreichen Sie über die Start-Seite der Künstlersozialkasse: www.kuenstlersozialkasse.de.
Übermittlungsmöglichkeiten: Es gibt drei Möglichkeiten, die dort zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und an die Künstlersozialkasse zu übermitteln:
Die elektronische Variante: Über einen Kartenleser und eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur können die Vordrucke digital signiert und versendet werden.
Die Kombination aus elektronischer Variante und Postweg: Die Daten können auch ohne elektronische Signatur am PC eingetragen und versendet werden. Anschließend wird das Formular ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Künstlersozialkasse gesendet.
Die Übermittlung der Unterlagen auf dem Postweg: Die Angaben können im Vordruck erfasst werden, werden aber nicht elektronisch abgeschickt. Der ausgedruckte und unterschriebene Vordruck wird per Post an die Künstlersozialkasse gesendet.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) online
Fundstelle(n):
KAAAF-14071