Steuervordruck für Rentner | Geplante Steuervereinfachungen bei der Rentenbesteuerung (NVL)
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) stellt die geplante Steuervereinfachungen bei der Rentenbesteuerung in Frage.
Hintergrund: Die neue Regierung will das Steuerrecht vereinfachen. So steht es im Koalitionsvertrag. Auch Rentner sollen profitieren. Nachdem mit dem Alterseinkünftegesetz mehr Rentner steuerpflichtig wurden, will man diesen mit einer vorab ausgefüllten Steuererklärung helfen. Ob dies tatsächlich eine Hilfe für die gestressten Rentner sein kann, bleibt nach Meinung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine fraglich.
Hierzu führt der NVL weiter aus: Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 müssen mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Hochrechnungen von 2005 gingen von rund 3,3 Mio. aus. Bedingt durch den Anstieg des steuerpflichtigen Teils der Renten für Neurentner und der vollen Steuerpflicht von Rentenerhöhungen kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der steuerpflichtigen Rentner jährlich steigt. Viele Rentner kämpfen sich erstmals oder seit Jahren wieder durch den Formulardschungel. Ein vorausgefülltes Steuerformular könnte nun nach Vorstellung der schwarz-gelben Regierung helfen. Wie das jedoch genau gehen soll, ist noch völlig offen. Es ist davon auszugehen, dass es kein ausgefülltes Formular auf Papier geben wird. Wer die Hilfe in Anspruch nehmen will, für den sollte der PC kein Fremdwort sein. Denn die ausgefüllten Formulare wird es wahrscheinlich nur über diesen Weg geben. Für viele ältere Rentner dürfte das ein weiteres Problem sein. Da die Vordrucke nur die Einnahmen erfassen werden und keine Steuersparmöglichkeiten aufzeigen können, werden Rentner auch zukünftig bei einem steuerlichen Berater gut aufgehoben sein. Neben Steuerberatern sind Lohnsteuerhilfevereine kompetente Ansprechpartner in Fragen der Rentenbesteuerung. In den zahlreichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfeverein erhalten Steuerpflichtige im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig Hilfe in Steuerfragen. Der Umfang der Hilfe reicht von der Beratung bis zur Erstellung der Einkommensteuererklärung und Prüfung des Bescheides. Auch bei Nebeneinkünften aus Vermietung, privaten Veräußerungsgeschäften und bei Kapitalerträgen sind die Vereine tätig, wenn diese Einnahmen insgesamt 13.000 € bzw. bei Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen. Die Vereinsbeiträge sind meist sozial gestaffelt. Weitere Informationen erhalten Hilfesuchende in den örtlichen Beratungsstellen.
Quelle: NVL, Presseinformation Nr. 41/2009
Fundstelle(n):
UAAAF-13664