Online-Nachricht - Dienstag, 03.11.2009

Kauf von Wohneigentum | Keine AdV bei Einspruch gegen GrESt (OFD)

Bei Einsprüchen, die eine Grunderwerbsteuerfestsetzung mit der Begründung anfechten, dass ohne Förderung nach dem EigZulG der erhöhte Steuersatz von 3,5 % nicht mehr verfassungsgemäß ist, und sich dazu auf das BFH-Revisionsverfahren, Az.: II R 4/09, berufen, wird keine Aussetzung der Vollziehung gewährt ( Kurzinformation Nr. 5/2009).


Die Verfahren ruhen allerdings kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

 

Hintergrund: Durch das EigZulAbschG vom ist die Eigenheimzulage zum entfallen. Da der BFH in seiner Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung u.a. auch darauf hingewiesen hat, dass aufgrund der Eigenheimzulage eine erdrosselnde Wirkung der Grunderwerbsteuer nicht gegeben sei (s. NWB UAAAA-97486), wurde in dem Wegfall der Förderung nach dem EigZulG ein Grund gesehen, diese Frage erneut vom BFH entscheiden zu lassen.

 

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-13527