Online-Nachricht - Montag, 12.10.2009

Kirchensteuer | Abkehr von Steuer gefährdet Jobs

Bei einer Abkehr vom bisherigen Kirchensteuersystem wären nach Einschätzung des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller Hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland bedroht.


Das System biete weitreichende «Möglichkeiten für das Wirken der Kirche in Deutschland und für die Hilfe in anderen, gerade den armen Ländern», sagte der Bischof der «Passauer Neuen Presse» (Samstagausgabe). Mit Blick auf die Konsequenzen eines Ausstiegs aus dem Kirchensteuersystem betonte Müller: «Bisher hat noch niemand zeigen können, wie er die unweigerliche Schließung von kirchlichen Einrichtungen und Hilfeleistungen, den Verlust von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen und den Schaden für die Gesamtgesellschaft verantworten könnte.» Nur dank der Steuereinnahmen könne die Kirche «ihre Aufgaben erfüllen, die nicht nur ihren eigenen Mitgliedern, sondern in weitestem Maße der gesamten Bevölkerung zugute kommen, vor allem in den Bildungs- und Sozialeinrichtungen». Wer den Papst, Bischof oder seinen Pfarrer durch Kirchenaustritt «bestrafen» wolle, treffe die Falschen: Kinder, Jugendliche und Hilfsbedürftige, denen durch die geringeren Finanzmittel seitens der Diözesen und der kirchlichen Einrichtungen weniger zur Verfügung gestellt werden könne. Steuerrechtlich schlug der Bischof vor, man könne «staatlicherseits darüber nachdenken, dass diejenigen, die sich der Kirchensteuer entziehen, um privat mehr Geld zu haben, eine Ersatzsteuer entrichten müssten». Zur Begründung sagte Müller: «Die Kirchensteuerzahler sind doppelt belastet; von ihrem Geld profitiert die Gesamtgesellschaft, der Wirtschaftskreislauf und der Arbeitsmarkt und keineswegs nur die kirchliche Gemeinschaft.» Das deutsche Kirchensteuersystem war zuletzt in die Diskussion geraten, weil ein Freiburger Kirchenrechtsprofessor einen Gerichtsbeschluss erwirkte, demzufolge er die Kirche als Körperschaft und damit die Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler verlassen, jedoch Mitglied der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben kann.Quelle: ddp
 


 

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-13348