Bewertung | Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ab dem bekannt gegeben ().
Hierzu führt das BMF weiter aus: In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2006/2008 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden sind.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
NWB JAAAF-13296