Online-Nachricht - Freitag, 18.09.2009

Leistungsort | Ärztin operiert für holländische Schönheitsklinik (FG)

Führt eine Ärztin ohne eigene Arztpraxis und mit Wohnadresse in Deutschland schönheitschirurgische Operationsaufträge für niederländische Klinikbetriebe durch, liegt der Leistungsort in den Niederlanden und die Ärztin schuldet keine Umsatzsteuer in Deutschland ().

Führt eine Ärztin ohne eigene Arztpraxis und mit Wohnadresse in Deutschland schönheitschirurgische Operationsaufträge für niederländische Klinikbetriebe durch, liegt der Leistungsort in den Niederlanden und die Ärztin schuldet keine Umsatzsteuer in Deutschland (Urteil, FG Düsseldorf v. 22.7.2009- 5 K 3371/05 U).

Dazu führt das FG weiter aus: Die schönheitschirurgischen Leistungen werden von der Spezialregelung des § 3a Abs.2 bis 5 UStG nicht erfasst. Deshalb bestimmt sich der Ort der Leistungen (für das Streitjahr 2002) nach § 3a Abs. 1 UStG. Aus der Tätigkeit der Ärztin ergab sich die Besonderheit, dass sie zwar unter ihrer Wohnadresse Operationsaufträge von den Kliniken in Holland entgegennahm, aber die Operationen notwendigerweise nur in den Kliniken durchführen konnte, wozu sie auch die Infrastruktur der Kliniken nutzen musste. Sämtliche Patientenunterlagen wurden ebenfalls in Holland aufbewahrt.

Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH, welcher der BFH (NWB TAAAA-70667) gefolgt ist, kann die Niederlassung einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nur dann als Ort der Dienstleistung im Sinne des Art. 9 der 6. EG-Richtlinie betrachtet werden wenn diese Niederlassung aufgrund des ständigen Zusammenwirkens der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel einen zureichenden Mindestbestand aufweist bzw. wenn sie eine Struktur hat, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht. Zudem muss die Nieserlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit haben.

Die Revision zum BFH wurde zugelassen.

Quelle: FG Düsseldorf

 

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-13173