Online-Nachricht - Donnerstag, 05.11.2015

Erbschaftsteuer | Vorläufige Festsetzung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (BMF)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer neu gefasst (Gleich lautende Erlasse v. ).

Hintergrund: Das NWB AAAAE-81469entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen nach dem entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), sämtliche Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG sowie sämtliche Feststellungen nach § 13b Abs. 2a ErbStG gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang vorläufig durchzuführen.

Hinweis: Die gleich lautenden Erlasse v. (NWB DokID: NWB VAAAE-86345) werden aufgehoben. Den vollständigen Text der gleich lautenden Erlasse finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-12726