Online-Nachricht - Freitag, 09.10.2015

Einkommensteuer | Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs. 1 EStG (OFD)

Die OFD Frankfurt/M hat sich in einer aktuellen Verfügung mit Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs. 1 EStG beschäftigt ( - St 213).

Ein Kommanditist haftet im Außenverhältnis für Schulden der KG grds. nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Durch die Regelung des § 15a EStG soll sichergestellt werden, dass Verluste eines beschränkt haftenden Gesellschafters bei diesem nicht ausgeglichen werden können, soweit er für diese nicht haftet.  Für die Anwendung des § 15a Abs. 1 EStG sind die tatsächlich geleistete Einlage und die Hafteinlage maßgebend. Einzelheiten zur Anwendung des § 15a EStG ergeben sich aus R 15a EStR sowie H 15a EStH. Darüber hinaus hat die OFD Frankfurt/M nun zu Zweifelsfragen Stellung genommen. Die neue Verfügung der OFD Frankfurt/M finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB TAAAF-05132
Quelle: NWB Datenbank
 

 

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-12610