Online-Nachricht - Freitag, 25.09.2015

Erbschaftsteuer | Reform darf Unternehmen nicht über Gebühr belasten (BdSt)

Im Hinblick auf die am stattfindenden Beratungen über das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) den Bundestag und die Länderkammer auf, sehr genau auf die Belange der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer zu achten. Der BdSt kritisiert, dass vor allem die Interessen der kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Hintergrund: Eine Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist aufgrund der Entscheidung des notwendig. Das Gericht hatte die Verschonung von Betriebsvermögen grundsätzlich für verfassungsgemäß erachtet, aber die Voraussetzungen für die Verschonungsregeln in Teilen als zu weitgehend beurteilt. Mit dem Gesetzentwurf soll das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis spätestens zum die für verfassungswidrig erkannten Regelungen nachzubessern.
Hierzu führt der BdSt u.a. weiter aus:

  • Nicht akzeptabel ist der bisherige Vorschlag zur Lohnsummenaufzeichnung. Denn für zahlreiche kleine Unternehmen bedeutet das einen erheblich höheren Aufwand: In vielen Fällen muss die Lohnsumme der Beschäftigten künftig über mehrere Jahre überwacht werden. Das widerspricht dem Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums nach einem Bürokratie-Abbau.

  • Deshalb fordert der BdSt den Gesetzgeber auf, Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmern von der Lohnsummenaufzeichnung zu befreien. Der Gesetzentwurf sieht bisher nur eine Freistellung bei Betrieben mit drei Beschäftigten vor. Bisher galt eine Freigrenze von 20 Mitarbeitern.

  • Der Gesetzgeber muss sich auch mit Fragen des Bewertungsrechts auseinandersetzen. Oft werden Unternehmen deutlich über ihrem Wert erfasst. Damit droht eine hohe Belastung durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die den tatsächlichen Wertverhältnissen des Unternehmens gar nicht Rechnung trägt. Hier müssen Bundestag und Bundesrat Abhilfe schaffen

Quelle: BdSt, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-12542