Online-Nachricht - Freitag, 25.09.2015

Gesetzgebung | Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (DStV)

Der DStV hat ausführlich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Stellung genommen.

Der DStV hat ausführlich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Stellung genommen.

Der DStV befürwortet ausdrücklich die angestrebte weitere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens, da mit dem elektronischen Verfahren Vorteile in der Praxis erzielt werden können wie eine Entlastung von bürokratischem Aufwand und eine Beschleunigung des Veranlagungsverfahrens. Allerdings sollte bei der Umsetzung des Gesamtvorhabens maßgeblich darauf geachtet werden, dass die Risiken und Lasten gleichmäßig verteilt werden und die Maßnahmen nicht nur zu Gunsten der Finanzverwaltung wirken.

Auch bewertet es der DStV als außerordentlich positiv, dass die Praxis mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zum Diskussionsentwurf von Bund und Ländern Ende 2014 bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Überlegungen miteinbezogen wurde. Ebenfalls positiv zu sehen ist die Verschiebung des Inkrafttretens der gesetzlich geplanten Maßnahmen, die grundsätzlich nicht mehr ab , sondern nunmehr ab gelten sollen.

Hinweis: Im Einzelnenn enthält die Stellungnahme Anmerkungen zu den Entwürfen der §§ 29a, 80, 88, 93c, 109, 118a, 122, 149, 152, 173a AO sowie zu diversen Einzelvorschriften der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung sowie zur Abschaffung des Härteausgleichs (§ 46 Abs. 3, 5 EStG und § 70 EStDV). Sie ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht.

Quelle: DStV online


 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-12541