Online-Nachricht - Donnerstag, 04.12.2014

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen (BMF)

Das BMF hat zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen Stellung genommen sowie den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2015 bekannt gegeben ().

Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Absatz 2 Nummer 12 UStG i. V. m. Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).
Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2015 gilt Folgendes:

Goldmünzen

  • Für steuerpflichtige Einfuhren von Goldmünzen muss der Unternehmer zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes den Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand der aktuellen Tagespreise für Gold ermitteln. Maßgebend ist der von der Londoner Börse fest-gestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze = 31,1035 Gramm). Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden.

  • Nach Tz. 174 Nummer 1 des Bezugsschreibens kann der Unternehmer aus Vereinfachungsgründen jedoch auch den letzten im Monat November festgestellten Goldtagespreis für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2015 ist die Metallwertermittlung dabei nach einem Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) von 30.553 € je Kilogramm vorzunehmen.

Silbermünzen

  • Bei der Ermittlung des Metallwerts von Silbermünzen kann der Unternehmer nach Tz. 174 Nummer 2 des Bezugsschreibens statt der jeweiligen Tagesnotierung aus Vereinfachungsgründen den letzten im Monat November festgestellten Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2015 ist die Wertermittlung dabei nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 399 € je Kilogramm vorzunehmen.

Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen (Anlage des NWB IAAAB-25584) gilt grundsätzlich auch für das Kalenderjahr 2015. Etwaige Änderungen der Liste werden ggf. besonders bekannt gegeben werden.
Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
QAAAF-12316