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Steuerberatung; | Hinweispflichten eines Steuerberaters bei der Rücklagenbildung gem. § 6b EStG
Im Rahmen eines Beratungsmandats hat der Steuerberater seinen Mandanten, von dessen Belehrungsbedürftigkeit er grundsätzlich auszugehen hat, umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Wird eine Rücklage i. S. des § 6b EStG empfohlen, ist ebenfalls auf die zeitlich befristete Möglichkeit hinzuweisen, die Rücklagen durch Reinvestition steuerneutral auflösen zu können ().