Online-Nachricht - Donnerstag, 11.09.2014

Einkommensteuer | Schulgeld als Sonderausgaben (BayLfSt)

Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat zur Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG Stellung genommen (.1.1-9/47 St32).

Im Einzelnen erläutert das BayLfSt die folgenden Punkte:

  • Verfahren zur Berücksichtigung der Schulgeldzahlungen

  • Nachweis der Schulform „Privatschule

  • Nichtbegünstigte Schulen/Einrichtungen

  • Kind als Vertragspartner der Schule

  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • Sonderfall: Lycee Francais Jean Renoir (München)

  • Europäische Schulen

  • Internationale Schulen im Inland

  • Besuch einer ausländischen Grundschule

  • Besuch einer ausländischen Privatschule bis zu einem Jahr

  • Fehlen bewertungsrelevanter Bildungsnachweise bei mehrjährigem Auslandsschulbesuch

  • Erwerb eines allgemein bildenden oder berufsbildenden Abschlusses an einer Hochschule im Ausland

  • "International Baccalaureate"

  • "Deutsche Schulen" im Ausland sowie die

  • Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung.

Hinweis: Die Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID NWB ZAAAE-72529.
Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB LAAAF-11898