Einkommensteuer | Schulgeld als Sonderausgaben (BayLfSt)
Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat zur Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG Stellung genommen (.1.1-9/47 St32).
Im Einzelnen erläutert das BayLfSt die folgenden Punkte:
Verfahren zur Berücksichtigung der Schulgeldzahlungen
Nachweis der Schulform „Privatschule
Nichtbegünstigte Schulen/Einrichtungen
Kind als Vertragspartner der Schule
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Sonderfall: Lycee Francais Jean Renoir (München)
Europäische Schulen
Internationale Schulen im Inland
Besuch einer ausländischen Grundschule
Besuch einer ausländischen Privatschule bis zu einem Jahr
Fehlen bewertungsrelevanter Bildungsnachweise bei mehrjährigem Auslandsschulbesuch
Erwerb eines allgemein bildenden oder berufsbildenden Abschlusses an einer Hochschule im Ausland
"International Baccalaureate"
"Deutsche Schulen" im Ausland sowie die
Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung.
Hinweis: Die Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID NWB ZAAAE-72529.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
NWB LAAAF-11898