Online-Nachricht - Mittwoch, 01.07.2009

Leichtfertige Steuerverkürzung | Informations- und Erkundigungspflichten des Steuerpflichtigen (BFH)

Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über seine Erklärungs- und Anzeigepflichten, die aus der Steuerpflicht folgen (; veröffentlicht am ).

Quelle: BFH online

 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-11530