Online-Nachricht - Dienstag, 20.05.2014

Gesetzgebung | Neue Verbraucherrechte im Online-Handel - Leitfaden veröffentlicht (BMWi)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weist darauf hin, dass am die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Kraft tritt. Das neue Gesetz bedeutet für Online-Händler vor allem in Bezug auf das Widerrufsrecht zahlreiche Änderungen. Um die Umsetzung der Richtlinien in den Shops zu erleichtern, stellt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) eine detaillierte Orientierungshilfe zur Verfügung.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Beim Widerrufsrecht, das Verbrauchern gegenüber Unternehmen im Fernabsatz zusteht, werden die Widerrufsfristen auf 14 Tage gekürzt. Auch darf Ware nicht mehr kommentarlos zurückgesendet werden und Verbraucher haben auch kein Recht mehr, die Annahme zu verweigern. Händler sind zukünftig nicht mehr verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen. Zudem wird das Rückgaberecht ersatzlos gestrichen.

  • Der ausführliche Leitfaden bietet hier eine kompakte Übersicht über alle Änderungen und hilft Online-Händlern dabei, diese in ihren Shops umzusetzen.

  • Auch zukünftig wird vom Gesetzgeber eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Allerdings ist die nach neuem Gesetz zur Verfügung zu stellende Widerrufsbelehrung wesentlich komplexer als bisher, da sie eindeutig und individuell auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss.

  • Die meisten Online-Händler werden das Muster deshalb nicht verwenden können und müssen eine eigene Belehrung formulieren.

  • Der bevh stellt daher neben dem gesetzlichen Muster auch zahlreiche beispielhafte Widerrufsbelehrungen zur Verfügung. Auch der Katalog der Pflichtinformationen, die Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, wird erweitert, zusätzliche Pflichten für Unternehmer werden eingeführt und einige bestehende Rechte gestrichen. Auch hier hilft die Orientierungshilfe Händlern, ihren Shop optimal und rechtzeitig an die Änderungen anzupassen.

Hinweis: Stichtag für die Umsetzung ist Freitag der - anders als bei früheren Anpassungen des Fernabsatzrechts wird es diesmal keine Übergangsfrist geben. Den o.g. Leitfaden finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh).
Quelle: BMWi online
 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-11394