Online-Nachricht - Mittwoch, 09.04.2014

Einkommensteuer/Verfahren | Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF)

Das BMF hat zur Übergangsfrist und zur Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen nach dem Stellung genommen ().

Zur Übergangsfrist  führt das BMF weiter aus: Die im BStBl 2013 I S. 1333 veröffentlichten NWB LAAAE-48987 sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem zu verwenden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen (NWB XAAAE-16647) weiter verwendet werden.
Zum Haftungshinweis in den veröffentlichten Mustern für Zuwendungsbestätigungen gilt Folgendes:

  • Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst auch die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen.

  • Zuwendungsbestätigungen dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 63 Absatz 5 AO vorliegen:

  • Die Erlaubnis wird an die Erteilung eines Feststellungsbescheides nach § 60a Absatz 1 AO, eines Freistellungsbescheides oder eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid geknüpft.

  • Ist der Bescheid nach § 60a AO älter als drei Kalenderjahre oder ist der Freistellungsbescheid - beziehungsweise sind die Anlagen zum Körperschaftsteuerbescheid - älter als fünf Jahre, darf die Körperschaft keine Zuwendungsbestätigungen mehr ausstellen (Nummer 3 des AEAO zu § 63).

Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
NWB HAAAF-11214