Einkommensteuer | Hinweise zum § 35a-Anwendungsschreiben des BMF (OFD)
Die OFD NRW weist in einer aktuellen Kurzinfo auf ausgewählte Klarstellungen/Änderungen des BMF-Anwendungsschreibens zu § 35a EStG und zur Gewährung der Steuerermäßigung bei Einzug von Forderungen der Handwerksbetriebe durch Inkassobüros und durch Factoring-Unternehmen hin (OFD NRW, Kurzinfo ESt 10/2014 v. ).
Die Ausführungen der ODF beziehen sich auf die folgenden Punkte:
Aufwendungen für Dienstleistungen, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind (Rz 11, 12 und 14 des BMF-Schreibens)
Aufwendungen für Handwerkerleistungen, wenn in einer Seniorenresidenz/einem Altenwohnheim ein eigenständiger und abgeschlossener Haushalt geführt wird (Rz 17 des BMF-Schreibens)
Nicht begünstigte Handwerkerleistungen (Rz 21 des BMF-Schreibens)
Gutachtertätigkeiten (Rz 22, 58 des BMF-Schreibens)
Öffentlich geförderte Maßnahmen (Rz 24 und 25 des BMF-Schreibens)
Berücksichtigung von Aufwendungen, die dem Grunde nach sowohl nach § 33 EStG als auch nach § 35 a EStG begünstigt sind (Rz 32 des BMF-Schreibens)
Berücksichtigung von Pflegeaufwendungen für ein Kind, wenn der dem Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag auf den Steuerpflichtigen übertragen worden ist (Rz 33 des BMF-Schreibens)
Altenteilerleistungen (Rz 46 des BMF-Schreibens)
Haushaltsbezogene Inanspruchnahme der Höchstbeträge (Rz 52 - 54 des BMF-Schreibens)
Hinweis: Den Volltext der Kurzinfo können Sie in der NWB Datenbank unter der DokID NWB PAAAE-60342 abrufen.
Quelle: NWB Datenbank
Fundstelle(n):
NWB TAAAF-11155