Steuerstrafrecht | Selbstanzeigen auch in anderen Ländern (Bundestag)
Neben Deutschland haben fünf weitere G 20-Staaten Regelungen zur strafbefreienden/strafmildernden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drucks. 18/826).
Neben Deutschland haben fünf weitere G 20-Staaten Regelungen zur strafbefreienden/strafmildernden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drucks. 18/826).
In der Antwort genannt werden Australien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien und die USA.
Ähnliche Instrumente wie die strafbefreiende Selbstanzeige würden auch in der Schweiz und in Österreich existieren „und zeigen, dass die Selbstanzeige keine Besonderheit der deutschen Rechtsordnung darstellt“. In Griechenland sei ein Gesetzentwurf zur Selbstanzeige angekündigt worden.
In der Antwort listet die Bundesregierung auch zahlreiche Steueramnestien in G 20-Staaten auf. Amnestien gab es zum Teil mehrmals in Argentinien, Brasilien, China, Großbritannien, Italien, Mexiko, Russland, Südafrika, in der Türkei und in den USA.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 151
Fundstelle(n):
NAAAF-11131