Rechnungslegung | Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt mit Hinweisen zum Tatbestand des Einlagengeschäfts i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG (Stand: März 2014) herausgegeben.
Hintergrund: Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ist die Annahme fremder Gelder als Einlagen (1. Alternative) oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums (2. Alternative), sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Auf eine Verzinsung der Gelder kommt es nicht an.
Im Einzelnen geht die BaFin in dem Merkblatt auf folgende Punkte näher ein:
Tatbestand des Einlagengeschäfts
Bereichsausnahme „Inhaber- und Orderschuldverschreibungen“
Bestellung einer Sicherheit, die geeignet ist, den Tatbestand des Einlagengeschäfts auszuschließen
Betreiber des Einlagengeschäfts
Erlaubnispflicht für das Betreiben des Einlagengeschäfts
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
Hinweis: Das Merkblatt ist auf der Homepage der BaFin veröffentlicht.
Quelle: BaFin online
Fundstelle(n):
AAAAF-11089