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Online-Nachricht - Freitag, 14.03.2014

Rechnungslegung | Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt mit Hinweisen zum Tatbestand des Einlagengeschäfts i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG (Stand: März 2014) herausgegeben.

Hintergrund: Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ist die Annahme fremder Gelder als Einlagen (1. Alternative) oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums (2. Alternative), sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Auf eine Verzinsung der Gelder kommt es nicht an.
Im Einzelnen geht die BaFin in dem Merkblatt auf folgende Punkte näher ein:

  • Tatbestand des Einlagengeschäfts

  • Bereichsausnahme „Inhaber- und Orderschuldverschreibungen“

  • Bestellung einer Sicherheit, die geeignet ist, den Tatbestand des Einlagengeschäfts auszuschließen

  • Betreiber des Einlagengeschäfts

  • Erlaubnispflicht für das Betreiben des Einlagengeschäfts

  • Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Hinweis: Das Merkblatt ist auf der Homepage der BaFin veröffentlicht.
Quelle: BaFin online
 

Fundstelle(n):
AAAAF-11089