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Online-Nachricht - Donnerstag, 13.03.2014

Grunderwerbsteuer | Wert von Pflegeleistungen (OFD)

Die OFD Niedersachsen hat zum Wert von Pflegeleistungen als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung Stellung genommen ().

Hintergrund: Die in einem Grundstücksvertrag eingegangene Verpflichtung des Erwerbers, den Veräußerer im Bedarfsfall unentgeltlich zu pflegen, stellt eine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar (Hinweis auf Pahlke/Franz, Kommentar zum GrEStG, 4. Auflage, § 9 Rz. 107/Seite 461).
Hierzu führt die OFD Niedersachsen weiter aus:
Der Jahreswert der Leistung richtet sich nach dem Umfang der Pflege, die wiederum vom Grad der Bedürftigkeit abhängt. Ist der Erwerber eine ausgebildete Pflegekraft, sind die Leistungen mit den Sätzen nach § 36 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung anzusetzen. Sie betragen ab monatlich

  • für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis 450,00 EUR,

  • für Pflegebedürftige der Pflegestufe II bis 1.100,00 EUR,

  • für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis 1.550,00 EUR.

Ist der Erwerber keine ausgebildete Kraft, sind die Leistungen mit den Sätzen für das Pflegegeld nach § 37 SGB XI zu bewerten. Sie betragen ab monatlich

  • für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 235,00 EUR,

  • für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 440,00 EUR,

  • für Pflegebedürftige der Pflegestufe III 700,00 EUR.

Schuldet der Grundstückserwerber für den Fall, dass er die Pflege nicht erbringen kann, eine Ersatzleistung, ist diese maßgebend. Der ermittelte Kapitalwert ist nicht auf den Tag des Vertragsabschlusses abzuzinsen. Die Bewertung ist gegebenenfalls mit der Erbschaftsteuerstelle abzustimmen.
Hinweis: Daneben geht die OFD in dem Schreiben auf die Festsetzung der Gegenleistung sowie die Überwachung des Steuerfalls näher ein.
Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
WAAAF-11086