Online-Nachricht - Dienstag, 04.03.2014

Einkommensteuer | Riester-Förderung für Beamte (FG)

Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, inwiefern die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; heute Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (sog. Riester-Förderung) führen kann (; Rev. zugelassen).

Hierzu führten die Richter weiter aus:

  • Bei der in § 10a EStG für Besoldungsempfänger geforderten Einwilligungserklärung handelt es sich um eine konstitutive Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage.

  • Liegt die Einwilligung nicht spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres vor, das auf das Beitragsjahr folgt, besteht kein Anspruch auf die Zulage.

  • Die Zulagestelle ist bis zur Grenze der Verjährung (vier Jahre) befugt, die möglicherweise zunächst ohne weitere Prüfung gewährte Zulage zurückzubuchen.

  • Hat ein Beamter die Einwilligung gegenüber seiner Bezügestelle nicht rechtzeitig erklärt, kann dies weder durch eine rückwirkende Fristverlängerung noch im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geheilt werden.

  • Hinweis: Die weiter geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken vermochten die Richterinnen und Richter nicht zu teilen. Die Entscheidung ist nur für diejenigen Zulageberechtigten bedeutsam, die nicht in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
NWB CAAAF-11045