Online-Nachricht - Freitag, 31.01.2014

Arbeitsrecht | Suche nach "Berufseinsteiger" altersdiskriminierend? (LAG)

Die Suche nach einem "Berufseinsteiger" ist möglicherweise altersdiskriminierend. Darauf weist das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in dem Verfahren 13 Sa 1198/13 hin.

Sachverhalt: Der 60 Jahre alte Kläger ist promovierter Rechtsanwalt und seit 1988 als Einzelanwalt tätig. Die Beklagte, eine größere Rechtsanwaltspartnerschaft, wies in einer Anzeige in der NJW darauf hin, dass sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte suchte. Mit dieser Anzeige war ein Link auf die Webseite der Beklagten mit konkreten Stellenanzeigen verbunden. Sie suchte dort einen Rechtsanwalt für den Bereich Restrukturierung und Immobilienwirtschaft. In dem Text dieser Stellenausschreibung hieß es u.a.:
"Suchen Sie nach einer realen Chance auf eine Partnerschaft in einer renommierten Anwaltskanzlei? Wir bieten eine spannende Alternative zu internationalen Großkanzleien, sowohl in beruflicher, wirtschaftlicher als auch persönlicher Hinsicht. Sie sind Berufseinsteiger oder haben bereits ein bis zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei gearbeitet". Die Bewerbung des Klägers lehnte die Beklagte ab, weil sie sich anderweitig entschieden habe. Daraufhin begehrte der Kläger von der Beklagten eine Entschädigung von 10.000 € wegen Altersdiskriminierung. Die darauf gerichtete Klage wies das Arbeitsgericht Essen ab.Hierzu führten die Richter des LAG Düsseldorf weiter aus:

  • Bei der Stellenanzeige dürfte wohl von einem diskriminierenden Sachverhalt auszugehen sein, da potenzielle Bewerber wegen ihres Alters ausgeschlossen würden.

  • Allerdings wird die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben, weil aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung des Klägers bestehen und diese wohl als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist.

Anmerkung: Nachdem die Beklagte sich auf Anregung des Gerichts verpflichtet hatte, an eine gemeinnützige Einrichtung 2.000 € zu spenden, hat der Kläger seine Berufung zurückgenommen.
Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
NWB BAAAF-10902