Online-Nachricht - Dienstag, 05.11.2013

Umsatzsteuer | Abgabe von Speisen und Getränken (BMF)

Das BMF hat die Übergangsregelung zur Anwendung des zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken neu gefasst ().

Hierzu führt das BMF weiter aus: 

  • Die Grundsätze des NWB IAAAE-32719 sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

  • Beruft sich der Unternehmer für vor dem ausgeführte Umsätze auf eine nach den NWB SAAAC-95826 - IV B 8 - S 7100/07/10050 (2008/0541679), BStBl I S. 949, und NWB UAAAD-40455 - IV D 2 - S 7100/07/10050 (2010/0227270), BStBl I S. 330, günstigere Besteuerung, wird dies nicht beanstandet.

  • Beruft sich der Unternehmer für vor dem ausgeführte Umsätze auf eine nach diesen Schreiben ungünstigere Besteuerung, wird dies - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers - ebenfalls nicht beanstandet.

Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-10522