Online-Nachricht - Freitag, 20.09.2013

Lohnsteuer | Letzte Frist für 60.000 Arbeitgeber (OFD)

Bis November müssen die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter zur Lohnsteuerberechnung abgerufen werden. Darauf weist die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz in einer Pressemitteilung hin.

Hintergrund: Am ist der Startschuss für das ELStAM-Verfahren und damit den erstmaligen Abruf der ELStAM durch die Arbeitgeber gefallen. Bereits seit dem ist ein Abruf der Daten möglich. Der Einstieg in das ELStAM-Verfahren kann im Rahmen der sog. gestreckten Einführung im Laufe des Jahres 2013 erfolgen. Die Regelungen hierzu werden – nach dem Beschluss des Bundesrats über das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. – mit § 52b EStG in das Gesetz aufgenommen. Allerdings bis spätestens Dezember 2013 müssen alle Arbeitgeber auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben (s. hierzu ausführlich Stier in NWB EAAAE-37826).
Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Bereits mehr als die Hälfte der rheinland-pfälzischen Arbeitgeber sind im Laufe dieses Jahres erfolgreich in das elektronische Verfahren ELStAM eingestiegen. Damit wird schon heute für knapp 1 Mio. Arbeitnehmer der monatliche Lohnsteuerabzug mit Hilfe der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte, papierlos durchgeführt.

  • Doch rund 60.000 rheinland-pfälzische Arbeitgeber sind noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestiegen.

  • Hier warnt die Oberfinanzdirektion Koblenz, dass die Angaben der alten Papier-Lohnsteuerkarte möglicherweise nicht mehr aktuell sind, so z.B. die Anzahl der Kinderfreibeträge oder die Lohnsteuerklasse. Je nach verwendetem Lohnsteuerabrechnungsprogramm kann dies dazu führen, dass den Arbeitnehmern ein zu niedriger Lohn ausgezahlt wird. Diese negative Auswirkung ist für die Arbeitnehmer umso größer, je später ihr Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren einsteigt.

  • Um auf die Dringlichkeit aufmerksam zu machen, erhalten die betroffenen Arbeitgeber ab 13. September ein Erinnerungsschreiben ihres Finanzamts.

  • Für einen reibungslosen Einstieg in das neue Verfahren empfiehlt die Oberfinanzdirektion Koblenz die „Arbeitsanleitung für kleine und mittelständische Unternehmen“. Diese ist unter - fin-rlp.de/elster - zu finden. Zudem steht mit ElsterFormular ein kostenloses Programm zur Verfügung, mit dem vor allem kleinere Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen, von der Lohnsteueranmeldung über die Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zum Abruf der ELStAM-Daten, erfüllen können.

Quelle: OFD Koblenz online 
   

Fundstelle(n):
NWB YAAAF-10313