Online-Nachricht - Dienstag, 13.08.2013

Einkommensteuer | Arbeitsstätte eines Feuerwehrmanns (FG)

Die Feuerwehrwache, der ein Berufsfeuerwehrmann ausschließlich zugeordnet ist und die er an jedem seiner Arbeitstage von seinem Wohnort aus zur Ableistung seines Schichtdienstes regelmäßig anfährt, stellt auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH die regelmäßige Arbeitsstätte dar ().


Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Fahrten des Klägers als Berufsfeuerwehrmann vom Wohnort zu seiner Feuerwehrwache als Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte anzusehen sind und damit nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abzusetzen sind.
Hierzu führten die Richter des FG weiter aus:

  • Die Hauptfeuerwehrwache, die der Kläger im Streitjahr arbeitstäglich aufgesucht hat, ist seine regelmäßige Arbeitsstätte.

  • Zwar wird das Bild eines Feuerwehrmanns insbesondere durch seinen Einsatz beim Löschen von Bränden, der Lebensrettung oder der Gefahrgutbeseitigung geprägt.

  • Der ortsgebundene, auch qualitative Mittelpunkt der Tätigkeit des Klägers liegt dennoch in der Hauptwache und nicht an den einzelnen Einsatzorten.

  • Denn anders als bspw. im Fall eines Betriebsprüfers oder einer Betriebsprüferin (vgl. dazu NWB TAAAE-35877; NWB LAAAE-30628) sucht der Kläger die Hauptwache nicht nur gelegentlich auf, um dort etwa in geringfügigem Umfang lediglich Verwaltungstätigkeiten oder Dienstbesprechungen durchzuführen.

  • Die ständige, nur durch die jeweiligen Einsätze unterbrochene Anwesenheit des Klägers in der Wache während des Schichtdienstes und der Bereitschaftszeit dient dazu, überhaupt die Funktionsfähigkeit und ständige sofortige Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu gewährleisten.

Hinweis: Nach der Neuregelung des § 9 EStG durch die Reisekostenreform kommt dem Merkmal der "regelmäßigen Arbeitsstätte" für Neufälle ab VZ 2014 keine Bedeutung mehr zu. Entscheidend ist danach nunmehr die "erste Tätigkeitsstätte", die an arbeitsrechtliche Vereinbarungen anknüpft.
Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-10120