Online-Nachricht - Mittwoch, 29.05.2013

Körperschaftsteuer | Sog. Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften sind steuerpflichtig (BFH)

Sog. Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften im Zusammenhang mit Anteilsankäufen und Anteilsverkäufen sind körperschaftssteuerpflichtig (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz.
Sachverhalt: Die Klägerin erzielte in den Streitjahren verschiedene Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften. Im Zuge des Erwerbs und der Veräußerung dieser Anteile schloss die Klägerin als sog. Stillhalterin Optionsgeschäfte in Form von Kauf- und Verkaufsoptionen ab. Für die Einräumung sog. Call- und Put-Optionen vereinnahmte sie in den Streitjahren Stillhalterprämien. Im Falle der Ausübung des Optionsberechtigten veräußerte die Klägerin anschließend Anteile aus ihrem Bestand oder erwarb neue Anteile. Die Klägerin fasste die Geschäfte über den Erwerb und die Veräußerung von Anteilen als Grundgeschäft und die absichernden Optionsgeschäfte als Sicherungsgeschäft jeweils zu einer Bewertungseinheit zusammen und begehrte hierfür die Steuerfrestellung nach § 8b Abs. 2 KStG.
Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • Die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 KStG erfasst (nur) Anteile an einer Körperschaft, Rechte zum Bezug entsprechender Anteile hingegen nicht.

  • Bezugsrechte sind bereits dem Regelungswortlaut nach nicht Gegenstand der Freistellung i.S. von § 8b Abs. 2 KStG.

  • Für die im Streitfall in Rede stehenden Optionsrechte gilt dasselbe: Optionen sind weder in Gestalt von Ankaufs- noch von Verkaufsausübungsrechten "Anteile" im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG. Sie können damit auch nicht Gegenstand der erfassten Veräußerungsgewinne sein.

  • Hätte der Gesetzgeber solche Rechte in den Regelungsbereich des § 8b KStG einbeziehen wollen, dann wäre es ein Leichtes gewesen, das zum Ausdruck zu bringen.

Quelle: NWB Datenbank
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Fundstelle(n):
NWB GAAAF-09740