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IWB Nr. 23 vom Seite 870

Ausweitung des automatischen Informationsaustausches innerhalb der EU

Dichtes Netz von Steuertransparenzabkommen und Richtlinien gegen Steuerhinterziehung

Prof. Dr. Roman Seer

Im Zuge des BEPS-Aktionsplans Nr. 5 hat der Rat der EU (ECOFIN) am dem Vorschlag der EU-Kommission zur erneuten Änderung der Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU zugestimmt. Diese soll ab dem den automatischen Austausch von Informationen über sog. Advance Tax Rulings (ATR) und Advance Pricing Agreements (APA) ermöglichen. Der nachfolgende Beitrag schildert die aktuelle Entwicklung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

[i]Bislang ist der Informa-tionsaustausch in der EU lückenhaft – Verschärfung soll ab 2017 geltenEin erster Einstieg in den automatischen Informationsaustausch gelang im Jahr 2003 mit der Zinsrichtlinie 2003/48/EG. Sie führte den automatischen Informationsaustausch für bestimmte Zinseinkünfte ein. Ihre Effektivität litt und leidet derzeit aber noch an einem engen Zinsbegriff, an der fehlenden Transparenz bei zwischengeschalteten Einheiten und an dem Umstand, dass mit Belgien, Luxemburg und Österreich drei EU-Mitgliedstaaten zumindest zunächst einen mit einem Quellensteuerabzug bedingten Sonderstatus einnahmen. Diesen Mängeln begegnete die Richtlinie 2014/48/EU. Sie sollte bis zum in das nationale Recht umgesetzt werden und sollte ab d...

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