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IWB 23/2015 S. 869

Ungarn | Neue Anforderungen an Rechnungssoftware

[i]Software muss ab 1. 1. 2016 Datenexport der Steuerbehörden ermöglichenAb dem muss die im Unternehmen verwendete Rechnungssoftware eine auf Prüfungen durch die ungarischen Steuerbehörden abgestimmte Funktion enthalten. Diese Funktion muss eine vollständige Extraktion derjenigen Daten ermöglichen, die Grundlage für durch das Unternehmen selbst oder seine Bevollmächtigten ausgestellte Rechnungen sind. Das Datenformat sowie der Informationsumfang sind vordefiniert, z. B. muss es möglich sein, Rechnungen bestimmter Nummernbereiche (Anfangs- und Endnummer) sowie für bestimmte Perioden zu extrahieren. Das generierte Dokument muss im XML-Format ausgegeben werden. Weitere Einzelheiten hinsichtlich Umfang sowie Inhalt des Reports sind durch die Finanzbehörden vorgegeben. Verstöße gegen die Verpflichtung zur Implementierung der neuen Funktion zu...

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