Online-Nachricht - Mittwoch, 08.05.2013

Bilanzierung | Behandlung von Pfandgeldern bei einem Mineralbrunnenbetrieb (BFH)

Der BFH hat zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder Stellung genommen. Im Einzelnen näher auseinandergesetzt hat er sich dabei mit der Behandlung sog. Mehrrücknahmen und der Passivierung zurückzuzahlender Pfandgelder (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Die Klägerin ist Mitglied der Genossenschaft Deutscher Brunnen eG (GDB). Die Mitglieder der GDB nehmen an einem branchenumfassenden Mehrwegsystem mit Brunneneinheitsflaschen und -kästen teil. Das Brunneneinheitsleergut kann nicht einem einzelnen Abfüllbetrieb zugeordnet werden und wird von den Mitgliedern der GDB einheitlich verwendet. Durch das Mehrweg-Poolsystem, das detailliert durch sog. Verwendungsbestimmungen geregelt wird, wird sichergestellt, dass das Leergut sich in einem permanenten Umlauf bei den Marktteilnehmern (Abfüllbetrieben, Großhändlern, Einzelhändlern und Kunden) befinden kann, ohne dass es auf die Eigentumsverhältnisse am Leergut ankommt.
Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • Nehmen Teilnehmer eines Mehrwegsystems mit Brunneneinheitsflaschen und  kästen mehr Leergut von ihren Kunden zurück als sie mit dem Vollgut zuvor an diese ausgegeben hatten (sog. Mehrrücknahmen), sind deshalb weder Anschaffungskosten noch gegen die Kunden gerichtete Forderungen zu aktivieren.

  • In Betracht kommt jedoch die Aktivierung eines Nutzungsrechts, dessen Wert sich danach bemisst, inwieweit in Folge der Mehrrücknahmen die jeweilige Miteigentumsquote des Teilnehmers an dem Leergutpool überschritten wird.

  • Für die Verpflichtung, bei Rückgabe des Individualleerguts und der Brunneneinheitsflaschen und  -kästen die erhaltenen Pfandgelder an die Kunden zurückzuzahlen, ist eine Verbindlichkeit zu passivieren.

  • Die Verbindlichkeit kann wegen Bruch oder Schwund des Leerguts, bei den Brunneneinheitsflaschen und  -kästen darüber hinaus aber auch der Höhe nach zu mindern sein, wenn aufgrund der eigentumsunabhängigen Zirkulation des Leerguts erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass ein bestimmter Teil an andere Poolmitglieder zurückgegeben wird.

Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-09624