Online-Nachricht - Freitag, 19.04.2013

Umsatzsteuer | Entgeltliche Restaurationsleistungen auf innergemeinschaftlichen Flügen (FG)

Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern entgeltliche Restaurationsleistungen an Bord von Luftverkehrsmitteln umsatzsteuerlich relevant sind (Urteil v. - 7 K 7079/09).

Hierzu führten die Richter weiter aus:

  • Die entgeltliche Abgabe von Süßigkeiten und (alkoholischen) Getränken auf innergemeinschaftlichen Flügen unterliegt grundsätzlich der Umsatzbesteuerung.

  • Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der im Beförderungspreis eingeschlossenen Bordverpflegung um eine unselbständige Nebenleistungen zur Fluggastbeförderung, die nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt.

  • Die entgeltliche Abgabe von standardisiert hergestellten und ausgegebenen Speisen und Getränken ist umsatzsteuerlich als Lieferung von Gegenständen anzusehen, die je nach dem konkreten Gegenstand der ermäßigten oder der Regelbesteuerung unterliegt.

  • Die von der Klägerin erwogene entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt auf die Fluggastbeförderung ist weder aus europa- noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.

  • Anders liegt es, wenn der Flug in einen nicht zur Europäischen Union gehörenden Drittstaat führt. In diesem Fall ist auch eine entgeltliche Restaurationsleistung nicht steuerbar, sofern die Verpflegung außerhalb des deutschen Luftraums abgegeben wird.

Hinweis: Gegen das Urteil ist die Revision zum BFH eingelegt worden (Aktenzeichen dort: V R 14/13). Die Aufnahme der Entscheidung in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. 
Quelle: FG Berlin Brandenburg, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
NWB HAAAF-09556