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BFH 01.10.2015 X B 71/15, StuB 23/2015 S. 939

Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags

Verpachtet der Stpfl. als Besitzunternehmer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an eine Betriebs-GmbH, so ist es nicht zwangsläufig als Erklärung der Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens zu werten, wenn der Stpfl. selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und das FA über diese Sachverhalte benachrichtigt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Fortsetzung der gewerblichen Verpachtungs-Tätigkeit im Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags weder aus Rechtsgründen noch nach den Vorschriften der InsO ausgeschlossen ist noch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass tatsächliche, durch den Insolvenzantrag entstandene Gründe einer Fortsetzung der Tätigkeit entgegenstehen (Bezug: § 16 Abs. 3 EStG; § 1 Satz 1, § 122, § 229, §  InsO

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