Patentrecht | EU-Patentrecht auf dem Weg (Bundesregierung)
Bis zu 80 Prozent weniger wird zukünftig die europaweite Anmeldung eines Patents kosten. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsfreiheit und weniger Bürokratie in der Europäischen Union. Es ist zugleich ein weiterer Schritt zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Darauf macht das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufmerksam.
Bis zu 80 Prozent weniger wird zukünftig die europaweite Anmeldung eines Patents kosten. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsfreiheit und weniger Bürokratie in der Europäischen Union. Es ist zugleich ein weiterer Schritt zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Darauf macht das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufmerksam.
Ab 2014 sollen Erfindungen in der EU einheitlich und vor allem kostengünstiger geschützt werden. Kernziele des einheitlichen EU-Patentrechts sind
Kostenreduzierung
Bürokratieabbau
Vereinfachung für Unternehmen
Patent mit einheitlicher europaweiter Wirkung
Einheitlicher Schutz einer Erfindung in über 24 Mitgliedsstaaten
Schaffung einer einzigen und spezialisierten Patentgerichtsbarkeit
Zentrale Vergabe durch Europäisches Patentamt: Ziel ist es, Patente zentral zu vergeben. Erfinder müssen ihre Ideen zurzeit noch in jedem EU-Land extra bestätigen lassen. Das kostet etwa 36.000 Euro für jedes Patent. Durch das neue System könnten sich diese Kosten auf 6.500 Euro verringern. EU- Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: "Dies ist eine gute Nachricht und ein echter Fortschritt, besonders für mittlere und kleine Unternehmen."
Patent auf europäischer Ebene: Auf europäischer Ebene fehlte bisher eine einheitliche Regelung für die Patentvergabe. Damit verbunden war ein hoher bürokratischer und finanzieller Aufwand. Ziel ist es deshalb, Patenten EU-weite Gültigkeit und Schutz zu verleihen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Kosten zu senken.
Ratifizierungsprozess in der EU eingeleitet: Die Patentreform, die 2012 startete, sieht einen Ratifizierungsprozess in drei Schritten vor. Die ersten beiden Schritte sind bereits abgeschlossen: die Einwilligung zur Teilnahme und die Unterzeichnung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht durch die Mitgliedstaaten. Jetzt steht noch die Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht aus. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben.
Quelle: Bundesregierung.de
Hinweis: Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.
Fundstelle(n):
AAAAF-09408