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FG Münster 23.09.2015 10 K 4079/14 F, KSR 12/2015 S. 12
Tarifbegünstigung neben steuerfreier Rücklage möglich
Der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) findet laut FG Münster auch dann Anwendung, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.