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Unentgeltliche Verpflegung auf Offshore-Plattform ist kein Arbeitslohn
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die unentgeltliche Verpflegung für Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Wegen der besonderen Bedingungen auf einer Offshore-Plattform bestehe ein überwiegendes betriebliches Interesse an der kostenfreien Versorgung der Mitarbeiter.