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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 3818/14 EFG 2015 S. 2245 Nr. 24

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4

Vorsteueraufteilung hinsichtlich der Leistungen des Insolvenzverwalters bei der Anmeldung umsatzsteuerfreier und umsatzsteuerpflichtiger Forderungen

Leitsatz

1. Unternehmerisch tätig ist auch der Unternehmer, dessen Unternehmen im Insolvenzverfahren abgewickelt wird.

2. Die Leistungen des Insolvenzverwalters für den Insolvenzschuldner bewirken nicht, dass dieser nunmehr ausschließlich steuerpflichtige Umsätze ausführt.

3. Vorsteuern aus Rechnungen des Insolvenzverwalters und des steuerlichen Beraters stehen im direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit den im Insolvenzverfahren angemeldeten steuerfreien und steuerpflichtigen Insolvenzforderungen, so dass die Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 25
DStRE 2016 S. 933 Nr. 15
EFG 2015 S. 2245 Nr. 24
UStB 2016 S. 106 Nr. 4
YAAAF-08976

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.09.2015 - 1 K 3818/14

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