AsylbLG § 17

§ 17 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 [1]

Erwachsene Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Leistungen haben, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie nicht § 3a Absatz 1 Nummer 3a zuzuordnen sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAF-08910

1Anm. d. Red.: § 17 angefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 760) mit Wirkung v. .