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Track 19 | Betriebliche Altersversorgung: Ermäßigte Besteuerung von Einmal-Kapitalauszahlungen
Einmal-Kapitalauszahlungen beim Eintritt in den Ruhestand im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz tarifermäßigt gem. § 34 Abs. 2 EStG nach der sog. Fünftelregelung zu besteuern. Für entsprechende Zahlungen aus der sog. Basisversorgung habe der BFH dies bereits entschieden. Im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz dürfe für Zahlungen aus der beruflichen Altersversorgung nichts anderes gelten.
Bei dem nächsten anhängigen BFH-Verfahren, das wir Ihnen nun vorstellen, geht es um die Tarifermäßigung für Einmal-Kapitalauszahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Arbeitnehmer, die sich beim Eintritt in den Ruhestand gegen eine monatliche Rente und für eine Kapitalauszahlung ihrer betrieblichen Altersversorgung entscheiden, müssen die Einmalzahlung – aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds – nur ermäßigt versteuern – nach der sog. Fünftelregelung. – Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu Gunsten betroffener Mandanten entschieden. Im Streitfall hatte eine Sparkassen-Angestellte während ihrer aktiven beruflichen Tätigkeit das Angebot des Arbeitgebe...