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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 11 | Umsatzsteuer: Steuerfreie Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins

Der BFH hat erfreulicherweise entschieden, dass Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins unter Berufung auf das Unionsrecht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) steuerfrei sind. Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen. Angesichts des Pflegenotstands hat der BFH bei seiner Entscheidung das hohe Gemeinwohlinteresse an der Erbringung steuerfreier Pflegeleistungen berücksichtigt.

Als Nächstes haben wir ein aktuelles Urteil zur Umsatzsteuer für Sie ausgewählt: eine sehr praxisrelevante Entscheidung des V. Senats des Bundesfinanzhofs – zu Gunsten von Mitgliedern eines Vereins, die Pflegeleistungen erbringen. Das kommt in der Praxis sehr häufig vor.

Über das anhängige BFH-Verfahren hatten wir Sie übrigens vor knapp anderthalb Jahren informiert und Ihnen empfohlen, vergleichbare Fälle offen zu halten. Wer unserem Tipp gefolgt ist, hat jetzt gute Karten.

Das stimmt. – Der BFH hat entschieden: Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins sind unter Berufung auf das Unionsrecht steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge mit den Pflegekassen abzuschließen – nach de...

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