Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015

4. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77362-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64064-3

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Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015 (4. Auflage)

XV. Selbstanzeige

Die Regelung einer Selbstanzeige im § 371 AO gibt dem Steuerpflichtigen grds. die Möglichkeit, hinterzogene Steuern nachzuentrichten und Straffreiheit zu erlangen. Dies allerdings nur in sehr engen Grenzen.

Die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige wurden zum verschärft. Ziel ist es, Steuerhinterziehungstatbestände weiterhin wirkungsvoll zu bekämpfen. Nach dieser Vorschrift tritt bei einer Selbstanzeige nur Straffreiheit ein, wenn die vollständige Nacherklärung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten 10 Jahre erfolgt. Die alte Regelung beinhaltete noch einen Zeitraum von mindestens fünf Jahre (§ 371 AO).

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist ab dem nur noch bis 25.000 € (bisher 50.000 €) möglich. Ab 25.000 € ist neben der fristgerechten Zahlung ein Zuschlag i. H. von


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von 10 %
bei 25.001 € bis 100.000 €
von 15 %
bei 100.001 € bis 1 Mio. €
von 20 %
bei mehr als 1 Mio. €

der hinterzogenen Steuern pro Jahr und Steuerart fällig und strafrechtlich noch nicht verjährt ist (§ 398a AO).

Die Frist von 10 Jahren als Strafverfolgungsverjährung gilt nach wie vor nur in besonders schweren Fällen (regelmäßig ab 100.000 €). Liegt kein besonders schwerer Fall vor (weniger al...