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FG Köln Urteil v. - 9 K 1363/14 EFG 2016 S. 24 Nr. 1

Gesetze: EStG § 52 Abs 23gEStG § 10 Abs 1 Nr 1aEStG aF

Versorgungsleistungen

Gleitende Vermögensübergabe, Anwendung des neuen Rechts

Leitsatz

1) Die zu § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. entwickelten Grundsätze zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs von Versorgungsleistungen zur Vermögensübergabe sind auch bei der Frage maßgeblich, ob Versorgungsleistungen i.S.d. § 52 Abs. 23g EStG auf einer vor dem vereinbarten Vermögensübertragung beruhen.

2) Bei Ablösung eines Nießbrauchs nach dem kann die Anwendung von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. nicht auf Fälle beschränkt werden, in denen die Ablösung und deren Zeitpunkt bereits in dem Übertragungsvertrag verbindlich vereinbart wurden.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 24 Nr. 1
StBW 2015 S. 982 Nr. 25
UAAAF-08532

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FG Köln, Urteil v. 15.07.2015 - 9 K 1363/14

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