Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015
4. Aufl. 2015
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V. Gewinn- und Verlustrechnung
[i]Umsatzkostenverfahren oder GesamtkostenverfahrenIn der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die laufenden Einnahmen und Ausgaben erfasst. Sie ist gem. § 242 Abs. 3 HGB Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Die Form ergibt sich aus § 275 HGB. Es ist das Umsatzkostenverfahren oder das Gesamtkostenverfahren anzuwenden. Im Allgemeinen hat sich in unseren Breitengraden das Gesamtkostenverfahren durchgesetzt. Gemäß § 276 HGB bestehen bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften Erleichterungen.
Hinweise für die Erstellung und Prüfung einer Gewinn- und Verlustrechnung:
Es ist strikt das Saldierungsverbot bei Erträgen und Aufwendungen zu berücksichtigen.
Führen Sie eine Plausibilitätsprüfung der Konten im Vergleich der Konten des Vorjahres durch.
Sind alle Erträge bzw. Aufwendungen mit dem Vorjahr plausibel?
Sind evtl. Abweichungen plausibel?Beachten Sie das Stetigkeitsprinzip gem. § 265 Abs. 1 HGB.
Prüfen Sie die Periodenabgrenzung der Aufwendungen und Erträge zum Bilanzstichtag.
Abstimmung der Lohnkonten mit der Lohnbuchhaltung (Jahresbruttosummen).
Stimmen Sie die gebuchten Abschreibungen mit der Anlagenbuchhaltung ab.
Prüfen Sie die Bewirtungsbelege auf steuerliche Anerkennung. Sind alle Angaben gemacht?
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