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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 903/14 EFG 2015 S. 2138 Nr. 24

Gesetze: AO § 9

Inländischer gewöhnlicher Aufenthalt eines ausländischen Piloten bei gelegentlichen Übernachtungen

Leitsatz

  1. Ein Pilot, der seinen Wohnsitz im Ausland hat begründet bei einer durchschnittlichen Zahl von zwei Übernachtungen pro Woche im Inland dort noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt.

  2. Während eine Person mehrere Wohnplätze haben kann, begründet ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt immer die Aufgabe des bisherigen Aufenthaltes.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 42
DStRE 2016 S. 1521 Nr. 24
EFG 2015 S. 2138 Nr. 24
KÖSDI 2016 S. 19674 Nr. 2
CAAAF-08512

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 18.08.2015 - 3 K 903/14

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