Erbschaftssteuerbefreiung wegen unverzüglicher Selbstnutzung der
eigengenutzten Wohnung des Erblassers
Leitsatz
Die Steuerbefreiung für Familienheime gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, die erfordert, dass die Wohnung nach dem Tod des Erblassers
unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken als Lebensmittelpunkt bestimmt ist, ist regelmäßig nicht zu gewähren,
wenn die erstmalige Dokumentation der Zuordnungsentscheidung mehr als 14 Monate nach dem Erbfall erfolgt.
Wird die Selbstnutzung durch eine umfassende Sanierung bzw. Renovierung des Gebäudes verzögert, obliegt E. ist dem Erben
dies zur Überzeugung des Gerichts nachzuweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2016 S. 1 Nr. 1 NAAAF-08504
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 20.07.2015 - 1 K 392/15
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