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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 296/15 E

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Geldwerter Vorteil aus privater Dienstfahrzeugnutzung

Leitsatz

Ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstfahrzeuges zur privaten Nutzung nach der sog. Escape-Klausel anstelle der bisherigen Versteuerung durch den Arbeitgeber nach der sog. 1 %-Regelung auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten zu bemessen und deshalb die Bemessungsgrundlage um den Unterschiedsbetrag zu dem bisher zugrunde gelegten geldwerten Vorteil zu vermindern, kann eine Zuzahlung des Arbeitnehmers zur Leasingrate, die bereits bei Bemessung des pauschalen Nutzungswertes nach der 1%-Methode abgezogen worden war, nicht nochmals von der verbleibenden Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAF-08502

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 23.03.2015 - 15 K 296/15 E

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