Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015
4. Aufl. 2015
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77362-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64064-3
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Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015 (4. Auflage)
I. Aufstellungspflichten
1. Allgemeines
Kaufleute sind auf Grund verschiedener gesetzlicher Vorschriften (§§ 242, 264 HGB, § 149 ff. AO) verpflichtet, Jahresabschlüsse zu bestimmten Zeitpunkten zu erstellen.
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Ausnahme § 241a HGB: Kleinere Kaufleute die an zwei aufeinander folgenden Jahren die Schwellenwerte von ▶ 500.000 € Umsatz und ▶ 50.000 € Jahresüberschuss nicht überschreiten, können auf die Aufstellung einer Handelsbilanz verzichten. Sie können eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Bei der Überprüfung dieser Werte bedarf es keiner Aufstellung einer Bilanz, wenn nach überschlägigen Ermittlungen unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss ein Überschreiten der Schwellenwerte nicht zu erwarten ist. Eine jährliche Überwachung muss allerdings stattfinden. Bei Neugründungen gilt dies, wenn am ersten Abschlussstichtag die Werte nicht überschritten werden. Diese Erleichterungen gelten nur für Einzelkaufleute und nicht für Personengesellschaften. | |
Ist-Kaufleute gem. § 1 HGB sind grds. alle Gewerbetreibenden, z. B.: Handwerker, Bauunternehmer, Apotheker, Industrieunternehmen usw. | Ausnah... |