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IWB 22/2015 S. 827

EU | Neues Steuertransparenzabkommen mit Liechtenstein

[i]Kontodatenaustausch nach OECD-Muster ab 2017Die EU-Kommission hat für die Mitgliedstaaten am mit dem Fürstentum Liechtenstein ein Steuertransparenzabkommen unterzeichnet. Das Abkommen steht im Einklang mit dem OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch und es entspricht inhaltlich weitgehend dem Abkommen vom Mai 2015 mit der Schweiz. Im Rahmen des neuen Abkommens werden Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten ab 2017 wesentliche Kontostammdaten, wie Namen und Anschrift der Kontoinhaber, Steuer-Identifikationsnummer sowie Geburtsdatum, aber auch die Kontensalden ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Gleichartige Verhandlungen mit Andorra, San Marino und Monaco stehen dem Vernehmen nach vor dem Abschluss.

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