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WP Praxis 12/2015 S. 322

Geänderter Rechnungslegungshinweis zur handelsrechtlichen Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012)

Das IDW hat eine überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012) verabschiedet.

Neben einer Ergänzung des Rechnungslegungshinweises um die Besonderheiten im eigenverwalteten Verfahren wurde der NWB DAAAE-82025 aufgenommen: Für eine Rückkehr zum satzungsmäßigen Stichtag bei Kapitalgesellschaften muss der Insolvenzverwalter innerhalb von zwölf Monaten nach Insolvenzeröffnung eine Mitteilung an das Registergericht schicken. Die Eintragung ins Handelsregister kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Weitere Ergänzungen betreffen das Konsolidierungswahlrecht des § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB wegen erheblicher und andauernder Beschränkungen der Rechte des Mutterunter...

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